Indikationen

Die nachfolgend aufgeführten Indikationen beschreiben Beispiele, bei denen eine osteopathische Behandlung begleitend in Betracht gezogen werden kann.

Bewegungseinschränkungen

Bewegungseinschränkungen können sich unter anderem durch reduzierte Beweglichkeit einzelner Gelenke oder Körperbereiche äußern. Im Rahmen einer osteopathischen Behandlung werden die Gelenke vorsichtig mobilisiert.

Auffälligkeiten im Gangbild

Veränderungen oder Unregelmäßigkeiten im Gangbild können unterschiedliche Ursachen haben. Eine osteopathische Untersuchung kann dazu dienen, funktionelle Auffälligkeiten im Bewegungsablauf zu erfassen und zu behandeln.

Muskuläre Spannungszustände

Muskuläre Spannungszustände können im Zusammenhang mit Belastung, Schonhaltungen oder veränderten Bewegungsabläufen auftreten. In der Behandlung werden muskuläre und fasziale Strukturen manuell gelockert.

Altersbedingte Veränderungen

Mit zunehmendem Alter können sich Veränderungen im Bewegungsapparat und in der allgemeinen Beweglichkeit zeigen. Eine osteopathische Begleitung kann darauf ausgerichtet sein, die Beweglichkeit bestmöglich zu erhalten.

Nach operativen Eingriffen

Nach operativen Eingriffen kann eine osteopathische Behandlung ausschließlich in Absprache mit der behandelnden Tierarztpraxis erfolgen. Ziel ist es, den Hund im Rahmen der funktionellen Betrachtung des Bewegungsapparates begleitend zu unterstützen.
Voraussetzung ist der abgeschlossene Heilungsverlauf gemäß tierärztlicher Vorgabe.

Sportlich geführte Hunde

Bei sportlich geführten Hunden kann eine osteopathische Untersuchung zur funktionellen Kontrolle des Bewegungsapparates in Betracht gezogen werden. Dabei steht die individuelle Betrachtung von Bewegungsabläufen und Belastungen im Vordergrund.

Die Reaktion auf osteopathische Behandlungen ist individuell und von verschiedenen Faktoren abhängig. Sie stellen keine Heilversprechen dar und ersetzen weder eine tierärztliche Diagnose noch eine medizinische Therapie. Bei gesundheitlichen Beschwerden ist eine tierärztliche Abklärung grundsätzlich erforderlich.

Kontraindikationen

Absolute Kontraindikationen

In folgenden Fällen sollte keine osteopathische Behandlung durchgeführt werden:

  • Akute Infektionen oder fieberhafte Erkrankungen

  • Offene Wunden oder nicht ausgeheilte Verletzungen

  • Frische Traumata (z. B. Unfälle, Stürze)

  • Akute Entzündungen des Bewegungsapparates

  • Akute neurologische Ausfälle

  • Schwere Allgemeinerkrankungen, die eine manuelle Behandlung nicht zulassen

Relative Kontraindikationen

Eine osteopathische Behandlung kann ausschließlich nach tierärztlicher Abklärung und Freigabe in Betracht gezogen werden bei:

  • Nach operativen Eingriffen (erst nach abgeschlossener Wundheilung)

  • Tumorerkrankungen

  • Chronischen Erkrankungen mit akuten Schüben

  • Trächtigen Hündinnen

  • Hunden unter medikamentöser Schmerz- oder Entzündungsbehandlung

  • Bekannten orthopädischen oder neurologischen Erkrankungen in akuten Phasen

Vor jeder osteopathischen Behandlung erfolgt eine ausführliche Anamnese. Sollte sich dabei zeigen, dass eine osteopathische Behandlung nicht angezeigt ist, wird diese nicht durchgeführt und gegebenenfalls auf eine tierärztliche Abklärung verwiesen.